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Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen

Klarheit schaffen. Sicherheit gewinnen.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen: Ablauf und Kosten, Unterlagen, Fristen sowie Ihre nächsten Schritte. Kurz, verständlich und auf typische Fälle zugeschnitten – damit Sie schnell einschätzen können, was sinnvoll ist und wie wir vorgehen.

Wissenswertes ZU INSOLVENZVERFAHREN

Wann sollte ich rechtlichen Rat einholen?

Sobald sich finanzielle oder rechtliche Schwierigkeiten abzeichnen. Eine frühzeitige Beratung eröffnet häufig mehr Handlungsspielräume und vermeidet Nachteile.

Nicht jede wirtschaftliche Krise führt zwingend zur Insolvenz. Ob und wann ein Antrag erforderlich ist, hängt von der individuellen Situation ab und sollte rechtlich geprüft werden.

Hilfreich sind Unterlagen zu Einkommen, Verbindlichkeiten, Verträgen und bestehenden Forderungen. Eine vollständige Übersicht erleichtert die Einschätzung, ist aber nicht zwingend Voraussetzung.

Die Dauer hängt von der Art des Verfahrens ab. Verbraucherinsolvenzen können mehrere Jahre umfassen, andere Verfahren verlaufen deutlich kürzer. Wir geben Ihnen hierzu eine realistische Einschätzung.

Was bedeutet Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung ermöglicht es, nach Abschluss des Verfahrens von verbleibenden Schulden befreit zu werden – unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen.

Das hängt vom Versicherungsvertrag und dem konkreten Sachverhalt ab. Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

In vielen Fällen ja. Vergleichsverhandlungen, Sanierungsansätze oder Mediation können sinnvolle Alternativen zu gerichtlichen Verfahren sein.

Sie haben feste Ansprechpartner in der Kanzlei. So stellen wir sicher, dass Ihre Fragen zuverlässig und kontinuierlich betreut werden.

Wissenswertes ZU PERSONENSCHÄDEN NACH VERKEHRSUNFÄLLEN

Warum sind Personenschäden rechtlich besonders komplex?

Personenschadenrechtliche Ansprüche sind häufig mit rechtlichen und tatsächlichen Fallstricken verbunden. Insbesondere bei Dauerschäden führen hohe Streitwerte, langfristige Folgen und unterschiedliche Erwartungen der Beteiligten zu einer besonderen rechtlichen Herausforderung.

Versicherungen verfolgen regelmäßig das Ziel, die Regulierungskosten möglichst gering zu halten. Demgegenüber stehen die berechtigten Interessen der Geschädigten, deren Erwartungen realistisch und unter Berücksichtigung der deutschen Rechtsprechung eingeordnet werden müssen.

Unfallbedingte Beeinträchtigungen des Einkommens können als Erwerbsschaden geltend gemacht werden. Auch ein sogenannter Haushaltsführungsschaden ist erstattungsfähig, wenn der eigene oder familiäre Haushalt aufgrund der Verletzungen nicht oder nur eingeschränkt geführt werden kann.

Zu den erstattungsfähigen Positionen zählen unter anderem:

  • Heilbehandlungskosten (z. B. Zuzahlungen zu Medikamenten oder Therapien)

  • Vermehrte Bedürfnisse, etwa bei behindertengerechtem Umbau

  • Entgangener Unterhalt

  • Beerdigungskosten

Welche Ansprüche im Einzelfall bestehen, hängt von den konkreten Umständen ab.

Wie wird Schmerzensgeld bemessen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an Art und Umfang der Verletzung, den erlittenen Schmerzen, Dauer und Intensität der Heilbehandlung sowie an möglichen Dauerschäden. Vergleichsentscheidungen dienen dabei als Orientierung, sind jedoch rechtlich nicht bindend.

Vergleichsentscheidungen helfen, eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Entschädigung zu gewinnen. Entscheidend ist, wirklich vergleichbare Verletzungsbilder und Fallkonstellationen heranzuziehen, um eine sachgerechte Bewertung zu ermöglichen.

Ja. Auch bei Personenschäden lassen sich viele Fälle außergerichtlich lösen. Ziel ist stets eine tragfähige, faire Lösung, die rechtliche Rahmenbedingungen ebenso berücksichtigt wie die persönliche Situation der Betroffenen.

Frühzeitige Beratung hilft, Ansprüche vollständig zu erfassen, Fehler zu vermeiden und die richtige strategische Richtung einzuschlagen. Gerade bei Personenschäden schafft sie Klarheit und verbessert die Ausgangslage erheblich.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf. Wir prüfen Ihre Situation, erläutern Ihre Möglichkeiten und begleiten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – strukturiert, realistisch und persönlich.