
Verkehrsdelikt? Suchen Sie sich Beistand!
Eine qualifizierte Verteidigung wirkt sich erheblich auf Haftungsfragen und versicherungsrechtliche Konsequenzen aus.
Ein Beispiel aus der Praxis: Sie haben beim Einparken einen anderen Wagen beschädigt. Sie sehen sich den kleinen Schaden an, haben aber nicht viel Zeit und hinterlassen eine Visitenkarte, damit der Geschädigte sich bei Ihnen melden kann. Wenn Sie glauben, dass Sie damit Ihren Pflichten genüge getan haben, liegen Sie falsch! Sie müssen vielmehr einen gewissen Zeitraum gewartet haben oder gleich die Polizei informieren, damit Ihnen nicht der Vorwurf der Unfallflucht gemacht werden kann.
Einen gangbaren Weg durch die Paragraphen des Verkehrsstrafrechts zu finden, gerade dann, wenn es beispielsweise um schwere Unfälle mit Personenschaden geht, schafft nur ein spezialisierter Anwalt.
Also gilt auch hier: Selbst wenn der Vorwurf der zuständigen Behörde korrekt zu sein scheint, wenden Sie sich umgehend an uns.
Bestenfalls können wir als Ihr verkehrsrechtlicher Beistand unerfreuliche Konsequenzen verhindern, beispielsweise Führerscheinentzug oder Leistungsverweigerung Ihrer Versicherung.
Ihre Rechte und Pflichten
Oftmals herrscht Unklarheit darüber, welche Rechte bzw. Pflichten Sie im Fall eines Verkehrsdelikts haben. Die wichtigsten im Überblick:
- Sie müssen gegenüber der Polizei lediglich Ihre Personalien mitteilen.
- Nehmen Sie keinerlei Stellung zu den Vorwürfen und beantworten Sie keine Fragen zur Sache.
- Sie haben das Recht auf einer Verteidiger sowie auf Akteneinsicht durch diesen - und das bereits vor einer evtl. Vernehmung.
- Vorladungen durch die Polizei müssen keine Folge geleistet werden, (Vorladungen durch Richter, Staatsanwalt oder Bußgeldbehörde hingegen unbedingt!).
- erkennungsdienstliche Maßnahmen, Gegenüberstellungen und Blutproben müssen Sie dulden, sonstige Tests wie Drehen oder Laufen auf einer Linie nicht.
Unterstützung durch Sachverständige
Zu den folgenschweren Delikten zählen beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.
In diesen Fällen versuchen wir, den genauen Unfallhergang mithilfe von Sachverständigen zu rekonstruieren, um eine mögliche Mitverantwortung der gegnerischen Partei festzustellen. Sie haben übrigens jederzeit das Recht auf freie Wahl des Sachverständigen.